Mitglied werden im SSV


Prinzipiell kann jeder Mitglied werden, der das 12. Lebensjahr vollendet hat. Begonnen wird im Allgemeinen mit dem Lufgewehr um den Umgang mit einer Waffe zu erlernen. Ist der Schütze noch nicht Volljährig, so fällt er unter die Kategorie Schüler (bis Vollendung des 14 Lebensjahres), Jugend (von 15 bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) oder Junior (von 18 bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres). Ist er älter als 21 Jahre so wird er entsprechend seinem Alter in der Schützenklasse ( von 21 bis 45 Jahren), der Altersklasse (von 45 bis 55 Jahren) der Seniorenklasse 1 ( 56 bis 66 Jahren) oder der Seniorenklasse 2 (ab 67 Jahren) zugeordnet.

Nimmt der Schütze regelmässig am Training teil so gilt er vor dem Gesetzgeber als Sportschütze. Der Vorstand entscheidet dann ob der Schütze zum Erwerb einer eigenen Waffe geeignet ist nach gesetzter "Bewährungsfrist". Dazu sieht der Gesetztgeber jedoch noch einige Regelungen vor. Werden diese erfüllt so steht dem begeistertem Sportschützen Tür und Tor offen sein Talent und Können in einer Vielzahl von Disziplinen unter Beweiss zu stellen.

Zum Thema: Sportschiessen, ein gefährlicher Sport

Die Schützen sind dankbar dafür, dass seit Bestehen des Sportschützenvereines bei dem Umgang mit Sportwaffen noch niemals ein Unfall zu verzeichnen war.  Das ist ein Verdienst unserer umsichtigen Übungsleiter und Standaufsichten, die streng auf Einhaltung der Regeln am Schiessstand achten. Ausserdem muss jedes neue Mitglied zunächst beim Schiessen mit der Luftdruckwaffe zeigen, ob er verantwortungsvoll damit umgehen kann. Die spätere Anschaffung von klein- und grosskalibrigen Sportwaffen braucht die Genehmigung der Vorstandschaft. Trotz mancher Sensationsmeldung ist der Schiesssport immer noch einer der sichersten Sportarten!

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